Kfz-Zulassungsstelle
Bezirke:
BH – Baden bei Wien
BH – Lilienfeld
BH – Neunkirchen
BH – Wiener Neustadt
BH – Waidhofen an der Thaya
BH – Gmünd
BH – Horn
BH – Hollabrunn
BH – Korneuburg
BH - Mistelbach
BH - Zwettl
BH - Krems an der Donau
BH - Amstetten BH - Scheibbs
BH – St. Pölten
BH – Bruck an der Leitha
BH – Mödling
Außenstelle BH – Tulln / Klosterneuburg
LPD NÖ – Wiener Neustadt
LPD NÖ – St. Pölten
LPD NÖ – Schwechat
MA – Waidhofen an der Ybbs
LPD NÖ – Krems an der Donau
Sie können
- Kfz Ab & Anmeldungen für alle Versicherungsgesellschaften erledigen lassen
- Namens- bzw. Adressänderungen durchführen
- Kennzeichen hinterlegen uvm.
Wir bieten
- kundenorientierte Öffnungszeiten
- größtmögliche Flexibilität in der Abwicklung
- rasches und freundliches Service
- beschleunigte Abwicklung durch Einsatz moderner Kommunikationsmittel
- elektronisch, automatisiert ausgefüllte Versicherungsbestätigungen bei ausgewählten
Assekuranzen - Treuepunkte für "Vielzulasser"
- keine Anwesenheitspflicht während der Zulassung
- gute Parkmöglichkeiten direkt vor unserem Büro
- barrierefreier Zugang
Wunschkennzeichen
Das Wunschkennzeichen kann verschiedenste Kombinationen haben, je nach Länge der Abkürzungen der Zulassungsbehörde und der Anzahl der verfügbaren Zeichen hat das Kennzeichen drei bis sechs Zeichen. Das Wunschkennzeichen muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden.
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wenden Sie sich bitte an die Behörde, dort wird eine Bestätigung für die Reservierung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich an unsere Zulassungsstelle. Unsere Zulassungsstelle wird für Sie das Wunschkennzeichen bestellen. Sobald das Kennzeichen geliefert ist (drei bis fünf Werktage) werden wir Sie informieren, und Sie können es bei uns jederzeit abholen.
Ein Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre und kann natürlich verlängert werden.
Die Kosten für die Reservierung betragen € 228,30, zusätzlich sind bei der Abholung der Kennzeichen € 21,00 zu bezahlen.
Fragen zur KFZ - Zulassung
Notwendige Dokumente und Unterlagen
KFZ-Anmeldung
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
- Kaufvertrag, Rechnung oder Leasingbescheid
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung
- Prüfbericht für § 57a Plakette (bei Gebrauchtfahrzeugen - PKW über 40 Monate)
- Kammerbestätigung (z.B. für Taxis, Mietwägen, oder Nutzfahrzeuge)
- Versicherungsbestätigung
- Finanzamtbestätigung bei Eigenimporten
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Bei Anmeldung für Personen unter 18 Jahre – Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig.
Wichtig ALLE DOKUMENTE IM ORIGINAL - ausgenommen Versicherungsbetätigung.
KFZ-Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung
- Alle Kennzeichentafeln
- Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Bestätigung der Polizei
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Vollmacht wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint
KFZ-Änderung
Änderungen bei Wohnsitz (innerhalb des Zulassungsbezirks):
- Zulassungsschein oder beider Teiler der Zulassungsbescheinigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Generelle Namensänderung: Heiratsurkunde, Adoptionsdokument, Scheidungsurkunde.
- Vollmacht wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint.
Bei Bezirkswechsel zusätzlich:
- Kennzeichen
- Prüfbericht § 57a
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint.
Änderung der Fahrzeugdaten:
- Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Entsprechende Nachweise von Ein- oder Umbauter einer Werktstätte (z.B. Anhängevorrichtung)
Kennzeichenverlust oder Diebstahl
- Zulassungsschein
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Verlust- oder Diebstahlsbestätigung der Polizei
- Die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
- Prüfgutachten gem. §57a, wenn das Fahrzeug älter als 16 Monate ist (PKW älter als 40 Monate)
- Vollmacht (Wenn der Antragsteller nicht selber erscheint)
Hinterlegung
- Zulassungschein
- Alle Kennzeichentafeln
- Vollmacht wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint
Die Hinterlegung kann bis auf ein Jahr erfolgen! Achtung diese Steuerersparnis tritt erst nach 45 Tagen ein.
Widerausfolgung nach Hinterlegung
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
- Depotschein (wird bei Hinterlegung ausgehändigt)
Anmeldung nach Freihaltung
- nur möglich wenn Sie ein EU Kennzeichen haben
- Depotschein (wurde bei der Freihaltung ausgehändigt
- Restliche Unterlagen siehe Anmeldung
Die Freihaltung kommt einer Abmeldung gleich. Der Unterschied zu einer normalen Abmeldung ist, daß die Kennzeichen auf Depot gelegt werden und man die Möglichkeit hat binnen 6 Monaten mit den gleichen Kennzeichen entweder sein altes oder sein neues KFZ anzumelden (sofern die Kennzeichen auf das neue KFZ passen).
Der Vorteil: Sie behalten Ihr altes Kennzeichen und sparen sich die Kosten für neue Kennzeichentafeln.
Überstellungskennzeichen
- Kaufvertrag oder Rechnung für das Fahrzeug
- Typenschein bezw Einzelgenehmigungsbescheid, Prüfgutachten (§57a) oder sonstige Fahrzeugdokumente
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
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